Die Lehrkräftekonferenz brachte einen Antrag ein, der für den zehnten Jahrgang die Nutzung nur im Klassenraum in den Pausen vorsah. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Auf Antrag der Schülervertretung wurde eine Erweiterte Fassung zur Abstimmung gestellt.
Diese erweiterte Regelung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen ihr Smartphone in einem dafür freigegebenen Bereich auf dem Schulhof der EGS nutzen dürfen.
Wichtig erschien in der Diskussion, dass der sehr verantwortungsbewußt gestalltete Antrag der Schülerinnen und Schüler ernst genommen wurde und damit der beantragten Probezeit eine Chance eingeräumt wurde.
Nun wird die Praxis zeigen, ob die Schülerinnen und Schüler mit dieser neuen Freiheit in der Pause auch verantwortungsbewußt umgehen werden und am Ende des Probezeitraums ein neuer, dauerhafter Schulkonferenzbeschluss stehen kann.
Wulfila Kangastie – Schulleiter-